Strahlensatz
Die Strahlensätze formulieren Verhältnisse von Streckenlängen. Es gilt:
\(\frac{SA_{1}}{SA_{2}}=\frac{A_{1}B_{1}}{A_{2}B_{2}}\) oder \(\frac{SA_{1}}{SA_{2}}=\frac{SB_{1}}{SB_{2}}\).
Man kann also mit drei gegebenen Streckenlängen die vierte berechnen.